Kapitalertragsteuermeldungen für Genussrechtsinhaber

Ravensburg, 02.05.2014

 - In Einklang mit den gesetzlichen Erfordernisse zum Einbehalt der Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer bitten wir alle Inhaber von Genussrechtsanteilen - falls noch nicht erfolgt - das Formular Meldung Kapitalertragsteuer auszufüllen und zeitnah an uns zurück zusenden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Zinsausschüttungen erst dann zur Anweisung bringen können, wenn Ihre steuerlichen Angaben vorliegen. Selbstverständlich müssen Sie uns diese Informationen nur einmalig zur Verfügung stellen

Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Mithilfe.

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