Antworten auf die häufigsten Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Emission von Beteiligungsangeboten der ABAKUS Firmengruppe haben wir Ihnen untenstehend zusammengefasst. Sollten Sie Ihre Fragen nicht beantwortet finden, treten Sie bitte gerne mit unserem Investor Relations Team in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

ALLGEMEINES

1. Wer und was ist die ABAKUS Firmengruppe? 

Die ABAKUS Firmengruppe ist eine im Jahr 2003 gegründete, inhabergeführte Managementholding und Investmentgesellschaft mit Hauptsitz in Ravensburg, Baden-Württemberg. Unter dem Dach der ABAKUS Managementholding werden sowohl direkt kontrollierte Unternehmensbeteiligungen konsolidiert als auch klassische Private Equity - Beteiligungen und Aktivitäten gebündelt.

2. Wie erzielt die ABAKUS Firmengruppe ihre Umsätze?

Neben Erträgen aus den Ventures, die der ABAKUS Firmengruppe in Form von Dividenden, Gewinnausschüttungen, etwaigen Veräußerungsgewinnen sowie Zinseinkünften zufließen, erbringt die ABAKUS Firmengruppe Beratungsdienstleistungen sowohl intern im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen für ihre Ventures und Beteiligungen sowie extern für KMUs sowie Konzernunternehmen. Detaildarstellungen über die Geschäftsentwicklung finden Sie hier.

GENUSSRECHTE

1. Was sind Genussrechte bzw. Genussscheine? 

Ein Genussrecht ist ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Dem Investor werden gegen Kapitalüberlassung Vermögensrechte gewährt, üblicherweise laufende Zinszahlungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Ergebnisses des Emittenten (Gewinn- und Verlustbeteiligung). Eine Gewährung von sonstigen Rechten, z. B. Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, findet nicht statt. Die Laufzeit von Genussrechten kann unterschiedlich geregelt sein. Entweder wird ein fixer, vordefinierter Beendigungszeitpunkt gewählt oder eine Mindestlaufzeit im Sinne einer Kündigungsausschlussfrist. Zur Endfälligkeit der Genussrechte wird der Buchwert des Genussrechtskapitals an den Investor zurückgezahlt. 

2. Warum wählt die ABAKUS Firmengruppe Genussrechte als Finanzierungsform? 

Es ist unser Ziel, dass wir unsere Expansionspläne bankenunabhängig finanzieren und somit flexibel am Markt auftreten können. Als verantwortungsbewusstes und wachstumsorientiertes Unternehmen erschließen wir uns mit den modernen Instrumenten des Kapitalmarktes zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten. Genussrechte sind daher für die ABAKUS Firmengruppe, neben der Eigenfinanzierung durch freie Finanzmittel,  eine zusätzliche Möglichkeit, das weitere Wachstum solide finanzieren zu können. 

3. Warum emittiert die ABAKUS Firmengruppe nur kleine Volumina? 

Alle unsere Projekte und Vorhaben finanzieren wir aus einem Mix bestehend aus Eigenkapital sowie alternativen Finanzierungsformen, z. B. Genussrechtskapital. Dadurch können wir sicherstellen, dass Renditeaussagen verlässlich eingehalten werden können und lediglich Mittel in der Größenordnung des tatsächlichen Finanzbedarfs akquiriert werden. 

4. Wo bekomme ich weitere Informationen zu den Genussrechten der ABAKUS Firmengruppe? 

Alle weiteren Informationen zu unseren früheren und laufenden Emissionen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort finden Sie auch alle wesentlichen Finanzdaten der ABAKUS Firmengruppe, die Ihnen einen Überblick über die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft geben können. Unseren Investoren stellen wir regelmäßig weitere Informationen über den Geschäftsverlauf und geplante Projekte in der Zukunft zur Verfügung. Bei Fragen können Sie selbstverständlich auch gerne unser Investors Relations Team per Telefon oder E-Mail kontaktieren. 

5. Wie verwendet die ABAKUS Firmengruppe das Geld aus den Genussrechtsemissionen? 

Die Gelder aus unseren Emissionen fließen in den Ausbau und die Erweiterung unserer geschäftlichen Aktivitäten. Genaue Angaben finden Sie dazu im jeweiligen Verkaufsprospekt im Bereich Mittelverwendung. Grundsätzlich emittieren wir Genussrechte, um weiter zu expandieren und neue Ideen und Projekte umsetzen zu können. Sie dienen explizit nicht der Ablösung von Altverbindlichkeiten, sondern fließen ausschließlich in neue Vorhaben. Rückzahlungen von Genussrechtskapital leisten wir aus dem operativen Cash flow der Gesellschaft.

6. Sind die angebotenen Renditen überhaupt realistisch? 

Die von uns angegebenen Renditen sind sorgsam auf deren realistische Erzielung geprüft worden bzw. ob die Projekte und Vorhaben, in die wir investieren, in der Lage sind, die prognostizierten Renditen nachhaltig erwirtschaften zu können.  Seit unserer ersten Genussrechtsemission im Jahr 2010 haben wir bislang alle Zinszahlungen fristgerecht und vollumfänglich an unsere Investoren ausschütten können. 

7. Wie kann ich Genussrechte der ABAKUS Firmengruppe erwerben? 

Der Erwerb von ABAKUS Genussrechten ist denkbar einfach. Füllen Sie bitte einfach den jeweiligen Zeichnungsschein aus und senden diesen unterschrieben an die auf dem Zeichnungsschein angegebene Zahlstelle. Sollten Sie uns Ihren Zeichnungsantrag per E-Mail übersenden, bitten wir Sie, uns diesen auch per Briefpost zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu leisten Sie bitte Ihre Zahlung innerhalb der auf dem Zeichnungsschein angegebenen Zahlungsfrist. Nach Annahme Ihres Zeichnungsantrags und Erhalt Ihrer Zahlung wird Ihre Beteiligung in das jeweilige Genussrechtsregister eingetragen, worüber Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten. 

8. Wie viel Geld muss ich mindestens für Genussrechte der ABAKUS Firmengruppe ausgeben? 

Die Mindestbeteiligungssumme ergibt sich aus den jeweiligen Genussrechtsbedingungen. Um unsere Genussrechte für möglichst viele Anleger interessant zu machen, wählen wir üblicherweise kleine Stückelungen der jeweiligen Genussrechte (zwischen 100 und 1.000 Euro je Genussrecht).

9. Wann muss ich die Zahlung an die ABAKUS Firmengruppe leisten? 

Die Zahlungsfrist wird durch die einzelnen Genussrechtsbedingungen geregelt. Angaben zur Zahlungsfrist einschließlich unserer Bankverbindung finden  Sie auch auf dem jeweiligen Zeichnungsschein. 

10. Entstehen mir weitere Kosten? 

Weitere Kosten entstehen nicht, da wir auf die Erhebung eines Agios sowie von beispielsweise Verwaltungskosten verzichten. 

11. Habe ich ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung? 

Alle Genussrechtsemissionen der ABAKUS Firmengruppe gewähren keine Stimm- oder sonstigen Mitbestimmungsrechte in der Gesellschafterversammlung. Eine Kompensation dieses Sachverhaltes findet durch die Gewährung attraktiver Renditen statt. 

12. Werden die Genussrechte an der Börse gehandelt? 

Alle Genussrechte der ABAKUS Firmengruppe werden zum momentanen Zeitpunkt nicht börsengehandelt. 

13. Wie sieht die steuerliche Situation aus? 

Eine genaue Darstellung der steuerlichen Situation – sowohl für private als auch institutionelle Anleger – finden Sie im jeweiligen Wertpapierverkaufsprospekt. Grundsätzlich raten wir jedem Anleger sich vorab mit einem steuerlichen Berater über die steuerliche Behandlung der Genussrechte bzw. der sich daraus ergebenden Zinsausschüttungen auszutauschen. 

14. Ich möchte per Bankeinzug bezahlen. Ist das möglich? 

Aus organisatorischen Gründen ist eine Zahlung per Bankeinzug nicht möglich. Daher bitten wir Sie, Ihre Zahlung gemäß den Zahlungsfristen, die in den Genussrechtsbedingungen und im Zeichnungsschein angegeben sind, mittels Banküberweisung an uns zu leisten. 

15. Was ist das maximale Risiko bei einer Investition in Genussrechte der ABAKUS Firmengruppe? 

Das maximale Risiko bei einer Investition in Genussrechte ist ein Totalverlust Ihrer Investition. Dieser Umstand könnte im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der ABAKUS Firmengruppe eintreten. Grundsätzlich besteht keine Nachschusspflicht. Ausführlichere Informationen über die Chancen und Risiken einer Genussrechtsbeteiligung finden Sie in den jeweiligen Wertpapierverkaufsprospekten. 

16. Warum sind manche Verkaufsprospekte nicht von der BaFin gebilligt bzw. genehmigt? 

Teilweise sind Genussrechtsemissionen der ABAKUS Firmengruppe gemäß § 2 des Gesetz über Vermögensanlagen (Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen) von der Erstellung eines genehmigungspflichtigen Wertpapierverkaufsprospektes durch die BaFin befreit. Nicht genehmigungspflichtig sind beispielsweise Emissionen von Anteilen an einer Genossenschaft im Sinne des § 1 Genossenschaftsgesetz (§ 2 Abs. 1), Vermögensanlagen, die von Versicherungsunternehmen oder Pensionfonds im Sinne der §§ 1 und 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes emittiert werden (§ 2 Abs. 2), Angebote, bei denen a) von derselben Vermögensanlage nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden; b) der Verkaufspreis der im Zeitraum von 12 Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100 000 EUR nicht übersteigt; oder c) der Preis jedes angebotenen Anteils mindestens 200 000 EUR je Anleger beträgt (§ 2 Abs 3 Buchstaben a bis c) sowie Angebote, die sich nur an Personen richten, die beruflich oder gewerblich für eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere oder Vermögensanlagen erwerben oder veräußern (§ 2 Abs. 4). Unabhängig von der im Einzelfall fehlenden Verpflichtung zur Erstellung eines genehmigungspflichtigen Verkaufsprospekts enthalten unsere Verkaufsprospekte alle erforderlichen Informationen und Daten, um eine ausreichende Prüfung unseres Angebots sowie der aktuellen und zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der ABAKUS Firmengruppe vornehmen zu können. 

17. Wer oder was ist die BaFin? 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – in der Kurzform BaFin genannt – ist im Jahre 2002 gegründet worden. Grundlage ihrer Entstehung ist das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) vom 22.04.2002. Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel. Die BaFin ist somit eine staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstituten, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen sowie Wertpapierhandelsunternehmen. Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland und soll die Funktionsfähigkeit, Integrität und die Stabilität des deutschen Finanzsystems sicherstellen. Als marktorientierte Anstalt ist die BaFin sowohl für Anbieter als auch Konsumenten verantwortlich. Auf der Anbieterseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anlegen, Bankkunden und Versicherte soll die BaFin das Vertrauen in die Finanzmärkte sowie die darin agierenden Unternehmen sichern.